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In der Corona-Pandemie gilt auch für die Kirche die Maßnahmen, die Sie zum Schutz für die Gottesdiensten erlassen hat, immer wieder anzupassen und neu zu fassen.

Bischof Jung wollte erst einmal Erfahrungen sammeln, wie es gut möglich ist, Gottesdienste zu feiern, nachdem die staatlichen Behörden öffentliche Gottesdienste wieder erlaubten. So erlaubte er bisher Wortgottesdienste ohne Kommunionfeiern, um sein Bistum schrittweise unter den gegebenen Hygienevorschriften zur Messfeier zu führen. Nun ist diese Phase beendet und die gewonnenen Erkenntnisse konnten in ein neues Dekret einfließen, das ab 21. Mai 2020 wirksam wird. Kurz gesagt:  Bischof Jung erlaubt  ab diesem Datum wieder die Messfeier, ebenso Taufen im  familiären Kreis. Das Dekret bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, das auch in unseren Kirchen aushängen wird. Wir dürfen uns alle freuen, nun wieder Messe zu feiern, in der uns das Gott selber in Gestalt des Brotes ergreifen kann. Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich  im Pfarrbüro anmelden müssen, um an den Gottesdiensten teilzunehmen. Rufen Sie an (Tel. 71 77) und wir merken Sie vor. So ist auch eine spätere Infektionskette gut nachvollziehbar. Aber am besten schützen wir uns, wenn wir als Christen die Vorschriften einhalten, die unserer Gesundheit dient.

Ihnen einen schönen Sonntag!

Pfarrer Gerhard Spöckl

2020-05-15_Corona-Erweiterung-Bischofsbrief.pdf

2020-05-15_Dekret_des_Bischofs.pdf

2020-05-15_Regelungen_zur_Feier_öffentlicher_Gottesdienste_ab_21.5.2020.pdf

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